Arbeit ist in unserer Gesellschaft ein wesentlicher Teil des Lebens, der die Lebensqualität der/des Einzelnen mitbestimmt. Aber die rein Existenz sichernde Funktion (Naturalfunktion) hinaus erfährt der arbeitende Mensch soziale und gesellschaftliche Anerkennung (Sozialfunktion). Arbeit trägt zur Entfaltung der Persönlichkeit, des Selbstwertgefühls und Selbstbewusstseins bei (Personal funktion).
Der Anspruch eines Menschen mit Behinderung auf Arbeit unterscheidet sich nicht von den in der Gesellschaft üblichen Ansprüchen. Im Sinne der allgemeinen Menschenrechte und der Gleichstellung als Bürger hat jeder Mensch das Recht auf Arbeit.
Folgende Grundsätze sind bei der Umsetzung des Anspruches des Rechts auf Arbeit wichtig:
Der Dienstleistungsbereich Arbeit der Lebenshilfe Tirol umfasst die Dienstleistungen: