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Dienstleistungsbereich Arbeit

Arbeit ist in unserer Gesellschaft ein wesentlicher Teil des Lebens, der die Lebensqualität der/des Einzelnen mitbestimmt.  Aber die rein Existenz sichernde Funktion (Naturalfunktion) hinaus erfährt der arbeitende Mensch soziale und gesellschaftliche Anerkennung (Sozialfunktion). Arbeit trägt zur Entfaltung der Persönlichkeit, des Selbstwertgefühls und Selbstbewusstseins bei (Personal funktion).

Der Anspruch eines Menschen mit Behinderung auf Arbeit unterscheidet sich nicht von den in der Gesellschaft üblichen Ansprüchen. Im Sinne der allgemeinen Menschenrechte und der Gleichstellung als Bürger hat jeder Mensch das Recht auf Arbeit.

Folgende Grundsätze sind bei der Umsetzung des Anspruches des Rechts auf Arbeit wichtig:

  1. Menschen mit Behinderung arbeiten an der Seite von nichtbehinderten KollegInnen
  2. Grundsätzlich geht es um die Unterstützung von Menschen mit Behinderung bei bezahlter Arbeit – zumindest muss die Perspektive auf bezahlte Arbeit bestehen
  3. Erst platzieren, dann qualifizieren
  4. Unterstützungsangebote zur beruflichen Integration gibt es für alle Menschen mit Behinderung, unabhängig vom Grad ihres Unterstützungsbedarfs
  5. Flexible und individuelle Unterstützung in die berufliche Integration durch Zukunftsplanung, Arbeitsplatzanpassung, Qualifizierung am Arbeitsplatz
  6. Bei Personen wo dies notwendig ist, zeitlich unbegrenzte Unterstützung
  7. Bereitstellung von Wahlmöglichkeiten insbesondere zu einer soziotherapeutischen, unbezahlten Beschäftigung

Der Dienstleistungsbereich Arbeit der Lebenshilfe Tirol umfasst die Dienstleistungen:

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