Die Lebenshilfe Tirol gem. GesmbH ist ein sozialer Dienstleistungsträger und begleitet Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Lebensbereichen. In den Einrichtungen der Lebenshilfe Tirol gem. GesmbH. erwarten Sie verschiedenste Aufgaben. Sie unterstützen hauptamtliche MitarbeiterInnen der Begleitung und Förderung von Menschen mit Behinderung in ihrem Wohn- und Arbeitsumfeld, in Kindergärten, bei Instandhaltungs- und Wäschereiarbeiten, bei Fahr-, Reinigungs- und Bürodiensten.
Den meisten Zivildienern macht die Arbeit mit Menschen mit Behinderung nach einer Eingewöhnungszeit viel Freude und ein Teil unserer Mitarbeiter hat ursprünglich als Zivildiener in der Lebenshilfe Tirol begonnen. Nicht zuletzt zeigen unsere regelmäßig durchgeführten Befragungen, dass der Großteil der Zivildiener ihren Zivildienst in der Lebenshilfe Tirol gem. GesmbH mit Freude geleistet und als wertvolle Erfahrung erlebt hat. Dementsprechend leisten junge Männer ihren Zivildienst in der Lebenshilfe Tirol oft über Empfehlung von Freunden.
Wir erwarten von Ihnen: Pünktlichkeit, korrekte Erledigung von Aufträgen, Verlässlichkeit, Eigeninitiative und Interesse an der Arbeit. Die Erfahrung zeigt, dass der Zivildienst umso interessanter wird, je mehr Initiative und Engagement jemand zeigt.
Die Zuweisung zum Zivildienst erfolgt durch das Bundesministerium für Inneres (Zivildienstserviceagentur, kurz: ZISA). Insofern haben wir als Rechtsträger nur bedingt Einflussnahme auf Ihre Zuweisung. Allerdings werden Wünsche bzw. Anforderungen und Vormerkungen durch den Rechtsträger (Lebenshilfe Tirol gem. GesmbH) durch die ZISA so gut wie immer berücksichtigt, weshalb eine rechtzeitige Kontaktaufnahme (am besten bereits nach Erhalt eines Zivildienstpflicht-Bescheides) mit der Lebenshilfe Tirol mit größter Wahrscheinlichkeit zu einer Wunschzuweisung führt. Bitte lesen Sie sämtliche Schriftstücke (Bescheide, Äußerungsaufforderungen, etc.) der Zivildienstserviceagentur genau durch! Bitte sind Sie sich bewusst, dass Eingaben an die ZISA (Aufschubbegehren, Begehren zum Auslandszivildienst, Vormerkungen durch andere Rechtsträger etc.) einer nachher geäußerten Wunschzuweisung zur Lebenshilfe Tirol entgegenstehen! Die ZISA ist von Amts wegen verpflichtet diese Eingaben zu bearbeiten und zu berücksichtigen.
Die Zuweisung zur Lebenshilfe Tirol erfolgt an 4 Antrittsterminen für 9 Monate. Wenden Sie sich bitte an die nachstehenden Kontaktpersonen der Lebenshilfe Tirol in Ihrer Region:
Kitzbühel | +43(676)88509 940 | ||
Kufstein | +43(676)88509 950 | ||
IBK Land Süd/Ost | +43(676)88509 920 | ||
Imst/IBK Land West | +43(676)88509 930 | ||
Innsbruck Stadt | +43(676)88509 910 | ||
Landeck | +43(676)88509 960 | ||
Reutte/Außerfern | +43(676)88509 980 | ||
Osttirol | +43(676)88509 970 | ||
Schwaz | +43(676)88509 315 |
Die genannten Kontaktpersonen werden mit Ihnen (allenfalls auch mit der Einrichtungsleitung Ihrer Wunscheinrichtung) einen Termin vereinbaren. Vor Ort besprechen Sie dann sämtliche Angelegenheiten der Zuweisung. Wenn Sie bezüglich Ihrer Zivildienstzuteilung mit der Kontaktperson und der Einrichtungsleitung Einvernehmen herstellen konnten, wird die Kontaktperson mit Ihnen ein Formblatt zur Anforderung / Vormerkung ausfüllen und dieses an die Landesgeschäftsstelle der Lebenshilfe Tirol zur Bearbeitung übermitteln.
Anhand dieses Formblattes wird durch die Lebenshilfe Tirol eine Anforderung an die ZISA gestellt. Der Wunschzuweisung (gewünschte Einrichtung und gewählter Termin) sollte nunmehr nichts mehr im Wege stehen. Nochmals dürfen wir Sie darauf verweisen, dass Ihre vorherigen Eingaben sowie Ihr persönlicher Zuweisungsstatus (mangelnde Zivildienstpflicht oder ähnliches) die Zuweisung beeinflussen können. Insofern empfiehlt es sich, ein bis zwei Monate nach erfolgter Übermittlung des Formblattes zur Anforderung, nochmals mit der Lebenshilfe Tirol Kontakt aufzunehmen (Kontaktadresse siehe unten) und den Stand der Zuweisung zu erfragen. Beachten Sie bitte auch alle Schriftstücke, die die ZISA oder die Lebenshilfe Tirol in Folge an Sie richten! Die Personalabteilung der Lebenshilfe Tirol gem. GesmbH wird Sie ca. zwei Wochen vor Antritt des Zivildienstes anschreiben und Sie bitten, Ihre Personaldaten bekannt zu geben. Sie werden in diesem Schreiben auch über den konkreten Antrittstermin informiert.
Bitte beachten Sie auch, dass die Zuweisung durch die ZISA jedenfalls auf den Rechtsträger (Lebenshilfe Tirol, Ing. Etzel-Str. 11, 6020 Innsbruck) und nicht auf die Einrichtung lautet. Dies ändert aber nichts an Ihrer tatsächlichen Zuweisung innerhalb der Lebenshilfe Tirol. An den ersten beiden Tagen Ihres Zivildienstes werden Sie in einer Grundschulung in Innsbruck in den Zivildienst eingeführt. Der Antritt vor Ort erfolgt somit am dritten Tag.