Menschen mit Behinderungen fordern mehr Teilhabe und Selbstbestimmung in ihrem Leben. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gibt ihnen ihr „Recht auf Anderssein“.
Inklusion ist ein Fachbegriff und bedeutet gleiche Rechte für Menschen, die verschieden oder anders sind. Es geht darum, dass jeder und jede Einzelne in seiner und ihrer Verschiedenheit als vollwertig ernst genommen wird und von Anfang an dabei ist – in der Kinderkrippe, in der Schule, beim Turnverein oder im Seniorentreff. Inklusion ist ein Modell für das Zusammenleben in einer Gesellschaft. Seine Umsetzung hängt nicht nur von der Politik und der Gesetzeslage ab, sondern von der inneren Haltung der Mitglieder einer Gemeinschaft.
Der Inklusionsgedanke geht davon aus, dass jeder Mensch ein anerkannter und wertgeschätzter Teil der Gesellschaft ist - unabhängig von Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung oder Lebensalter. Inklusion beschreibt, wie alle Mitglieder der Gesellschaft leben möchten: In einem Miteinander, in dem keine Person ausgeschlossen wird. Dies mag sich selbstverständlich anhören, und man könnte meinen, dass damit die Haltung der Toleranz beziehungsweise der Akzeptanz gemeint ist. Das ist aber nicht der Fall, denn Inklusion ist mehr.
Inklusion schätzt nicht nur die Unterschiedlichkeit von Menschen, sondern sie bejaht die Vielfalt einer Gesellschaft und sieht darin eine Ressource. Egal ob MigrantIn, behinderte oder alte Menschen – sie alle sind verschieden und stellen dadurch für ihre Mitmenschen eine Bereicherung dar. Das Ziel zu einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben, Lernen, Spielen und Arbeiten soll dadurch erreicht werden, indem mögliche Barrieren aufgespürt und gemeinsam beseitigt werden. Damit fördert Inklusion die Sensibilität für Benachteiligung und verstärkt das Wir-Gefühl in einer Gesellschaft.
Bürger und Bürgerinnen in einer inklusiven Gesellschaft leben selbständig und eigenverantwortlich. Alle Personen haben Aufgaben und Pflichten, denen sie nachkommen sollen. Sie alle haben auch die gleichen Rechte, zum Beispiel auf inklusive Bildung und gesellschaftliche Teilhabe.
Den Gedanken der Inklusion umzusetzen, bedeutet z.B. verstärkt Dienstleistungen anzubieten, die Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglichen und fördern. Zum Beispiel ambulante Wohnbegleitung, die das Leben in einer eigenen Wohnung in der Gemeinde mit der nötigen Unterstützung möglich macht. Damit sind Dienstleistungen gemeint, die individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche einer Person zugeschnitten sind. Das Zentrale dabei ist, dass Menschen mit Behinderung die wesentlichen Entscheidungen, was ihre Unterstützung angeht, selbst treffen.
Bis zum Jahre 2008 hat sich die Inklusionsdebatte fast ausschließlich auf den Schulbereich in Deutschland, USA und Großbritannien konzentriert. Dass Inklusion immer mehr Teile unserer Gesellschaft erfasst, hat mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu tun. Nachdem Österreich 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat, müssen nun die Gesetze auf Bundes- und Landesebene an die Vorgaben angepasst werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Inklusion, weil sie die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vertritt. Behinderung wird ein anerkannter Teil der Gesellschaft, ein eigener Lebensstil.